Der digitale EU-Impfpass, der den Menschen während der Corona-Zeit unter juristisch fragwürdigen Vorwänden aufgezwungen wurde, hat den Weg für die digitale Erfassung der gesamten Menschheit geebnet. Seitdem feilt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nicht nur an der europäischen biometrischen Identität, sie tourt auch über den Globus, um im Sinne der «Neuen Weltordnung» die Einführung eines internationalen digitalen Passes voranzutreiben.
Gerade im September eilte von der Leyen zum G20-Gipfel nach Indien, um dort internationale digitale Ausweissysteme und eine Regulierungsbehörde für Künstliche Intelligenz zu fordern.
Der digitale Covid-19-Impfpass der EU sei das «perfekte Modell für digitale öffentliche Infrastrukturen (DPI)», zu denen auch digitale IDs gehörten, propagierte von der Leyen. Bei der Regulierung von KI müsse die UN eine Rolle spielen. Von der Leyen erklärte:
«Viele von Ihnen sind mit dem digitalen Covid-19-Zertifikat vertraut. Die EU hat es für sich selbst entwickelt. Das Modell war so funktional und vertrauenswürdig, dass es 51 Länder auf vier Kontinenten kostenlos übernommen haben. Heute verwendet es die WHO als globalen Standard, um die Mobilität in Zeiten von Gesundheitsbedrohungen zu erleichtern. Ich möchte mich noch einmal bei Dr. Tedros für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken.»
Der Dank an Ghebreyesus ist gerechtfertigt, denn der WHO-Chef arbeitet – wie es der Zufall will – auf Hochtouren an der weltweiten Einführung eines digitalen Gesundheitspasses.
Auf dem G20-Gipfel teilte von der Leyen weiterhin mit, dass sie derzeit versuche, eine EU-weite App zur digitalen Identität einzuführen, die verschiedene persönliche Informationen, wie Ausweisdokumente, Führerscheine und medizinische Daten, zusammenführen werde.
Und genauso ist das. Der Rat der Europäischen Union hat gerade Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzespaket zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausstellung von mobilen Führerscheinen für europäische digitale Identitätsbörsen vorgenommen. Darüber berichtet das Portal Biometric Update.
Der ursprüngliche Vorschlag stammte von der EU-Kommission und war Teil eines «Verkehrssicherheitspakets». Das Paket beinhaltet eine komplette Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie.
Zu den Änderungen des Vorschlags gehört die Anpassung der technischen Elemente von mDLs (Handy-Führerscheinen) an die überarbeitete eIDAS-Verordnung (Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) zur digitalen Identität. Der Rat möchte auch eine stärkere Verbindung zwischen Durchführungsrechtsakten und den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten herstellen.
«Es ist ermutigend, die Bemühungen zu sehen, die vorgeschlagen werden, um die öffentliche Verkehrssicherheit in der gesamten EU zu erhöhen und den mobilen Führerschein in die europäische digitale Brieftasche einzubinden, was bei der Bekämpfung von Identitätsbetrug helfen wird», erklärt Neville Pattinson, Leiter der Abteilung Geschäftsentwicklung und strategisches Marketing bei Thales, gegenüber Biometric Update.
Die Vorschläge würden mDLs vollständig mit physischen Führerscheinen gleichstellen. Angeblich soll der Inhaber die freie Wahl haben, welchen er vorlegen möchte. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie mDLs innerhalb von fünf Jahren nach Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen zur einzigen Standardform des Führerscheins machen, wobei die Ausstellung bis dahin fakultativ sein soll. Sobald dieser Punkt erreicht ist, werden die Staaten allerdings verpflichtet sein, die mDLs anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen.
Von den Staaten wird weiterhin erwartet, dass sie auf Antrag einen physischen Führerschein ausstellen, entweder allein oder in Verbindung mit einem mDL.
Die europäischen Länder sollen die in mobilen Führerscheinen enthaltenen Daten begrenzen, und die Überprüfung der Fahrberechtigung darf nur die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Den Prüfern ist es nach den Vorschlägen nicht gestattet, die für die Prüfung erforderlichen Daten aufzubewahren. Inwieweit diese Behauptung in der Praxis dann der Realität entsprechen wird, bleibt abzuwarten.
In den Vorschlägen werden die Spezifikationen sowohl für mDLs als auch für physische Führerscheine festgelegt, die einen Mikrochip enthalten müssen. Der Chip enthält das Gesichtsbild des Inhabers und kann, je nach den Führerscheinanforderungen des ausstellenden Staates, auch biometrische Daten von Fingerabdruck und Iris enthalten.
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