Das unabhängige Gesundheitsnetzwerk Aletheia erklärte nach dem Urteil, man sei dankbar, dass es Ärzte wie Andreas Heisler gebe, die ihren moralischen Kompass während der «Pandemie» gemäß dem Genfer Gelöbnis ausgerichtet und danach gehandelt hätten.
«Es macht Mut. Möge es alle in ihrem Tun bestärken. Insbesondere jene, die noch ähnliche Verhandlungen vor sich haben», so Aletheia.
Der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse, der dem Prozess als Beobachter beiwohnte schrieb dazu auf Telegram:
«In jeder Hinsicht mehr als verdient. Eine überfällige richterliche Klarstellung der Fakten und des rechtmässigen Handelns von Dr. med. Andreas Heisler. HERZLICHE GRATULATION!!»
Kommentar von Transition News
Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht bekannt ist: Alles andere als ein Freispruch wäre ein offensichtlicher Justizmissbrauch gewesen. Offenbar hatte der Staatsanwalt beim Kantonsarzt Beweise für das unrechtmäßige Ausstellen von Maskenattesten von Heisler verlangt, die dieser nicht liefern konnte. Obwohl eine Einstellung des Verfahrens der normale Weg gewesen wäre, kam es wohl auf politischen Druck hin zu einem Strafbefehl, den Heisler vor Gericht angefochten hatte. Wir berichteten hier, hier und hier.
Ein Freispruch lag auch insofern in der Luft, als der Staatsanwalt gar nicht an der Verhandlung teilnahm und die Justiz diese in einen großen Saal verlegte, um den 500 Unterstützern die Möglichkeit zu bieten, den Prozess zu beobachten. Zusätzlich wurde vollständig auf Polizei und Sicherheitspersonal verzichtet, was dem Prozess ein besonders würdevolles Gepräge gab. Die Luzerner Justiz ließ sich diesmal nicht instrumentalisieren, was sehr positiv zu würdigen ist.
Kommentare