In der Schweiz haben die Ostschweizer Kantone am 6. Dezember 2023 eine Forderung an den Bundesrat bezüglich des elektronischen Patientendossiers (EPD) gestellt, wie der Kanton Glarus auf seiner Webseite meldet. Seit 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft und seit 2020 ist es für alle stationären Leistungserbringer verpflichtend. Der Bundesrat plant nun, das EPDG zu revidieren Die Ostschweizer Regierungen verlangen jedoch, dass grundlegende Probleme des EPD zuerst gelöst werden, bevor das Parlament eine Zusatzfinanzierung beschliesst.
Die geplanten Revisionen des EPDG durch den Bundesrat beunruhigen die Ostschweizer Kantone. Sie befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Krankenkassenprämien erhöhen könnten, ohne dabei die bestehenden Konstruktionsfehler des EPD zu beheben.
Die wichtigsten Anliegen der Ostschweizer Regierungen sind:
- Technischer Stand: Das EPD basiert auf veralteter Technologie und enthält statt dynamischer Daten nur statische Bilder und PDF-Dateien. Dies behindert den effizienten Austausch von Informationen zwischen Leistungserbringern.
- Kaum Nutzen für Patienten: Im Gegensatz zu benutzerfreundlichen Lösungen im Bankwesen wird das EPD von der Bevölkerung kaum genutzt. Es fehlt am erkennbaren Nutzen für die Patientinnen und Patienten.
- Selektive Offenlegung von Krankheiten: Die Möglichkeit, jede Krankheit gegenüber jedem Leistungserbringer offenlegen zu können oder nicht, macht den potenziellen Nutzen des EPD zunichte. Dies führt zu unnötigen Untersuchungen, da Leistungserbringer nicht ausreichend informiert sind.
- Freiwilligkeit für ambulante Leistungserbringer: Die Freiwilligkeit des EPD für ambulante Leistungserbringer behindert den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen. Eine verbindliche Lösung für alle Leistungserbringer wird gefordert.
Die Ostschweizer Kantonsregierungen setzen sich dafür ein, dass über eine Zusatzfinanzierung des EPD erst entschieden wird, wenn diese grundlegenden Konstruktionsfehler behoben sind. Sie fordern, die aktuellen Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn zu beauftragen, eine Botschaft auszuarbeiten, welche die genannten Probleme löst.
Kommentar von Transition News:
- Die heutigen Schweizer Patientendossiers mögen ineffizient sein, aber damit ist auch der Datenschutz gewährleistet.
- Gefährlich für den Datenschutz ist nicht die Digitalisierung an sich, sondern die Möglichkeit, Daten zu verknüpfen und immer neue Auswertungen zu machen.
- Auch bei einer Neuauflage des EPD ist die Möglichkeit, jeden Eintrag gegenüber Leistungserbringern und letztlich gegenüber dem Staat offenzulegen oder zu sperren, aus Sicht der Grundrechte und des Datenschutzes ein Muss. Solche Sperrungen müssen auf einfache Art möglich sein und dürfen keine negativen Folgen haben.
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