Am 1. Juni 2024 wurden Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in einer späten Sitzung der 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf beschlossen. Obwohl dieser Vorgang umstritten ist und Zweifel an der Legitimität der Abstimmung bestehen, gelten die Änderungen als angenommen. Nun bleibt den Mitgliedsländern eine Frist, um diese Änderungen abzulehnen, indem sie ein sogenanntes Opting-out erklären.
Die Frist für das Opting-out beginnt, sobald der Generaldirektor der WHO die Annahme offiziell notifiziert. Allerdings hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage des Aktionsbündnisses freie Schweiz (ABF) mitgeteilt, dass diese Notifikation bisher nicht erfolgt sei. Dies ist überraschend, da die Änderungen am 1. Juni 2024 hastig vor dem Ende der Versammlung durchgesetzt wurden.
Die Fristen zur Ablehnung der IGV-Änderungen wurden 2022 auf der 75. Weltgesundheitsversammlung verkürzt. Nur vier Länder – Iran, Neuseeland, Niederlande und Slowakei – haben diese Verkürzung abgelehnt. Für die übrigen Staaten gelten nun neue Fristen: 10 Monate für das Opting-out und 12 Monate, bis die geänderten Vorschriften automatisch in Kraft treten, falls kein Widerspruch erfolgt.
Die Schweizer Landesregierung, der Bundesrat, wird voraussichtlich im Herbst 2024 über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei wird auch geklärt, ob das Parlament in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Dies wäre von zentraler Bedeutung, um eine gründliche Debatte in den nationalen Gremien zu ermöglichen und gegebenenfalls ein Referendum zu initiieren.
Obwohl die Frist für das Opting-out wohl noch nicht offiziell begonnen hat, bleibt es für die Schweiz entscheidend, ihren Widerspruch rechtzeitig zu erklären. Dies würde sicherstellen, dass genügend Zeit für eine umfassende parlamentarische Prüfung und die Wahrung der Rechte des Schweizer Volkes bleibt.
Die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) haben weitreichende Auswirkungen, die insbesondere zu einer erheblichen Machtverlagerung zugunsten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) führen könnten. Diese Revisionen könnten die nationale Souveränität in Gesundheitsfragen einschränken, was bei verschiedenen politischen Akteuren Bedenken hervorruft.
In diesem Kontext hat Samuel Kullmann, ein Großrat (Kantonsparlamentarier) der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) im Kanton Bern, eine Motion im bernischen Kantonsparlament eingebracht. Er fordert, dass der Regierungsrat des Kantons Bern aktiv wird und sich beim Bundesrat dafür einsetzt, dass die Schweiz die IGV-Änderungen ablehnt. Konkret soll der Bundesrat die Revision, die am 1. Juni 2024 beschlossen wurde, zurückweisen und bis spätestens 31. März 2025 eine formelle Ablehnungserklärung (Opting-out) bei der WHO einreichen.
Kullmann betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass das eidgenössische Parlament und das Stimmvolk über diese Änderungen der IGV abstimmen können, um die demokratische Mitbestimmung in der Schweiz zu wahren. Seine Initiative folgt ähnlichen Bestrebungen im Kanton Thurgau, und er fordert weitere Kantone dazu auf, sich diesem Widerstand anzuschließen. Er kritisiert zudem, dass viele eidgenössische Parlamentarier trotz der potenziellen Gefahren der IGV-Änderungen untätig bleiben, was er auf den Einfluss von Großkonzernen zurückführt.
Kommentar von Transition News
Die IGV-Änderungen sind von der WHO in großer Eile verabschiedet worden. Obwohl die Satzung besagt, dass der Text vier Monate vor der Abstimmung vorliegen muss, lag er erst am gleichen Tag vor und wurde dann «im Konsens» verabschiedet.
Warum jetzt der Generaldirektor die Notifikation hinausgezögert hat, ist nicht bekannt und passt nicht zur großen Eile der WHO.
Auch wenn dies nun vielleicht zur Folge hat, dass etwas mehr Zeit zur Verfügung steht, bedeutet dies keine Entwarnung. Es ist nach wie vor zwingend notwendig, dass der Bundesrat seinen Widerspruch erklärt. Das Parlament hat ihn dazu mit aller Deutlichkeit aufzufordern.